Hilfe für Sie: Sie sind nicht allein
Hilfe von vielen Seiten

Sie haben ein konkretes Problem auf Ihrem Schiff oder mit Ihrem Arbeitsvertrag? Dann wenden Sie sich an den ITF-Inspektor im nächsten Hafen. Hilfe erhalten Sie auch von den zahlreichen Seemannsmissionen in Deutschland und weltweit

Die Seeberufsgenossenschaft ist die Unfallversicherung der deutschen Seefahrt. Nur in besonderen Ausnahmefällen können auch Arbeitnehmer auf Schiffen unter fremder Flagge bei ihr versichert sein. Ein wichtiger Teil des sozialen Schutzes der Seeleute ist die Seemannskasse. Sie ergänzt das deutsche Sozialversicherungssystem. 1974 wurde sie von der See-Berufsgenossenschaft eingerichtet, seit dem 1. Januar 2009 ist sie in die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See integriert. Die Seemannskasse trägt den speziellen Anforderungen und Bedingungen der Seeschifffahrt Rechnung, die sonst in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht berücksichtigt würden.  Hier kommen Sie direkt auf die Internetseiten der Seemannskasse.

Innerhalb der deutschen Häfen ist die Wasserschutzpolizei für einen ordnungs- und rechtgemäßen Betrieb zuständig. In den deutschen Küstengewässern – im Bereich der 12-Seemeilen-Zone – ist zur Vorbeugung oder Bekämpfung von Schadensereignissen die Deutsche Küstenwache in Cuxhaven zuständig. Sie fasst die unterschiedlich zuständigen Behörden in der Nordsee (Zoll, Bundesgrenzschutz, Fischereischutz, Wasser- und Schifffahrtsverwaltung) zu einem Verbund zusammen, um die Aufgaben wirksamer koordinieren zu können.