Wird ein Schiff unter Billigflagge verbracht, hat das einschneidende rechtliche Konsequenzen – beispielsweise sind dann an Bord allgemeine Gesetze wie das deutsche Grundgesetz außer Kraft. Auch manche Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer wie das Seemannsgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz oder das Entgeltfortzahlungsgesetz gelten nicht mehr.
Erst wenn für Ihr Schiff ein ITF-Tarifvertrag abgeschlossen wurde, können vergleichbare Regelungen zu Ihrem persönlichen Schutz in Kraft treten. Sie und die anderen Beschäftigten auf dem Schiff haben auch die Möglichkeit, eine Bordvertretung zu gründen. Sie ist sozusagen Ihre gewerkschaftliche Interessenvertretung an Bord, hält für Sie den Kontakt zur ITF und zu ver.di und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Besatzung und Schiffsleitung oder Reederei.
Einige Reedereien haben schon langjährige Praxis in der Zusammenarbeit mit Seebetriebsräten.
Der Bereich Schifffahrt in der Gewerkschaft ver.di bietet seine Unterstützung an.